1.1. Die folgenden Bestimmungen („Allgemeinen Geschäftsbedingungen”, kurz „AGB“) gelten für die Nutzung der Standard Softwareprogramme als SaaS-Dienst via Internet (“Software“) zwischen der TeamUltim Software UG (haftungsbeschränkt) („TeamUltim“) und deren Kunden („Kunde“). In diesen AGB wird das generische Maskulinum allein aus Zwecken der Übersichtlichkeit verwendet, es sind damit aber ausdrücklich alle Geschlechter wie auch sexuellen Identitäten miterfasst.
1.2. Allgemeiner Vertragsgegenstand ist die Überlassung des von TeamUltim bereitgestellten Planungsprogrammes zur Nutzung über das Internet sowie die Speicherung von Kundendaten auf den Servern, denen sich TeamUltim bedient.
1.3. Es gelten zwischen TeamUltim und den Kunden allein das im vorvertraglichen bzw. vertraglichen Rahmen Vereinbarte und die Regelungen dieser im Folgenden aufgeführten AGB. AGB seitens des Kunden werden ausdrücklich abgelehnt und haben bzgl. des Rechtsverhältnisses zwischen TeamUltim und den Kunden keinerlei Bedeutung, auch wenn TeamUltim dies nicht ausdrücklich in der Kommunikation mit den Kunden ausführt.
2.1. Die auf der Website von TeamUltim ersichtlichen Produkte stellen kein Angebot iSv § 145 BGB dar, sondern sind lediglich eine Aufforderung, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
2.2. Sofern der Kunde eine entsprechende Aufforderung abgegeben hat, ist dies das Angebot. TeamUltim kann sodann das Angebot ausdrücklich durch eine schriftliche Nachricht an den Kunden (bspw. als Auftragsbestätigung betitelt) oder aber konkludent durch Bereitstellung der Leistung an den Kunden annehmen. In letzterem Fall verzichtet der Kunde auf den Zugang der Annahmeerklärung iSv § 151 S. 1 Alt. 2 BGB. Eine Verpflichtung von TeamUltim zur Annahme eines Angebots besteht nicht.
2.3. Indem sich der Kunde auf der Website teamultim.com mit seinem Unternehmen, seiner E-Mail und einem selbst gewählten Passwort für einen kostenlosen Testaccount registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab, welches gemäß Ziffer 2.2. von TeamUltim angenommen werden kann. Der Kunde kann die TeamUltim-Dienste dann kostenlos testen. Wenn der Kunde bis zum Ablauf der Testphase keine kostenpflichtige TeamUltim-Lizenz auswählt, bleibt das Konto zunächst bestehen, der Kunde kann aber nicht mehr auf die vollen TeamUltim-Funktionen wie z.B. Dienstpläne zugreifen. Der Kunde behält jedoch die Möglichkeit, eine kostenpflichtige TeamUltim-Lizenz auszuwählen oder sein Konto zu kündigen. Ein derartiger Anspruch des Kunden wird dadurch aber nicht begründet. Mit der Kündigung wird das Konto gelöscht. TeamUltim ist berechtigt, das Konto zwei Monate nach Ablauf der kostenfreien Testphase zu löschen, wenn der Kunde bis dahin keine kostenpflichtige TeamUltim-Lizenz ausgewählt und den dafür anfallenden Betrag vollständig beglichen hat.
3.1. TeamUltim stellt eine Software zur Verfügung, die Schichtplanung für Unternehmen und ihre Mitarbeiter ermöglicht. Dabei werden Stammdaten, Arbeitszeiten, Abwesenheiten der Mitarbeiter erfasst. Des Weiteren werde die Daten der Filiale(n), bzw. Geschäftsstelle(n) erfasst (Öffnungszeiten, Inventar, usw), die relevant für die Nutzung der Software sind.
3.2. Die Leistungsumfang richtet sich nach spezifischen Produktlizenzen, welche unter teamultim.com/pricing beschrieben sind. Der Anbieter behält sich vor, bestimmte Funktionalitäten nur gegen zusätzliche Lizenzgebühren gemäß der Preisliste bereitzustellen.
3.3. Erreichbarkeit der Software 99,9% im Jahresmittel. Ausgenommen sind: a) Wartungsarbeiten, b) Aktualisierungen und Verbesserungen der Software (welche zwischen 00:00 und 05:00 durchgeführt werden).
3.4. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
3.5. TeamUltim kann die Daten nur dann prüfen, wenn der Verdacht auf rechtswidrige Inhalte besteht und hiervon eine Kenntnisnahme Möglichkeit gegeben war.
1.1. TeamUltim räumt dem Kunden für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht der im Vertrag genannten Software ein. Allein über das Internet ist die Software abrufbar.
1.2. Durch das Nutzungsrecht an der von TeamUltim bereitgestellten Software (Lizenzgeber ist allein TeamUltim) verpflichtet sich der Kunde, diese allein zu den vertragsgemäßen Zwecken zu nutzen, eine Weitergabe an Dritte nicht vorzunehmen und auch nicht in sonstiger Weise einem Dritten Zugriff auf diese Software zu ermöglichen. Rückwärtsentwicklung (“reverse engineering”), Dekompilierung (“decompiling”) und vergleichbare Möglichkeiten sind grds. untersagt und dürfen auch nicht von TeamUltim gefordert werden. Sollte dies dennoch geschehen, wird dies zivil- und strafrechtlich geahndet.
1.3. Es ist dem Kunden untersagt, die Funktionalität oder Integrität der Software zu beeinträchtigen, insbesondere diese übermäßig zu belasten, zu beeinflussen, zu unterbrechen oder zu verändern.
2.1. Den Kunden trifft die Obliegenheit in regelmäßigen Abständen eine Datensicherung vorzunehmen und dafür Sorge zu tragen, dass im Falle einer unerwarteten und unverschuldeten Störung des Systems eine störungsfreie und Fortführung des Unternehmens des Kunden möglich ist.
2.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er
2.3. Zudem hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Kundendaten auf dem Rechner des Kunden mit entsprechender Software vor Angriffen Dritter geschützt sind. Zudem ist er dazu angehalten, sich über entsprechend sichere Passwortmöglichkeiten zum Schutz des Accounts bei TeamUltim informieren.
3.1. Der Kunde ist verpflichtet einen angemessenen Schutz gegen Viren, Trojaner oder sonstige Angriffe zu gewährleisten, damit das System des TeamUltim nicht beeinträchtigt wird.
3.2. Der Kunde muss seine Angaben aktuell halten, insb. seine E-Mail-Adresse, an welche die Mitteilungen versendet werden.
3.3. Der Kunde muss ein ausreichend sicheres Passwort wählen, dieses sicher aufbewahren und dies regelmäßig ändern.
3.4. Der Kunde muss folgende Informationen an TeamUltim übermitteln, um die Software nutzen zu können:
4.1. Der Kunde ist Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von TeamUltim jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe der Daten verlangen. Einem solchen Herausgabeverlangen wird in Form einer elektronsichen Übersendung entsprochen. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, die zur Verwendung der Daten notwendige wie geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden. 4.2. Neben den verpflichtenden Daten, die der Kunde an TeamUltim zu übermitteln hat, ist es dem Kunden möglich, weitere Daten über das Unternehmen, bzw. Geschäftsräumlichkeiten, Niederlassungen, Geschäftsstellen, u.ä. zu speichern.
5.1. Sofern dies in der vom Kunden gewählten Produktlizenz enthalten ist, kann TeamUltim eine Funktion zum Hochladen, Speichern, Verwalten und Teilen von Dateien innerhalb des TeamUltim-Kontos des Kunden bereitstellen („Gemeinsame Dokumente“). Die Verfügbarkeit, das Speicherkontingent, Dateigrößenbeschränkungen, unterstützte Dateitypen und sonstige technische Einschränkungen dieser Funktion richten sich nach der gewählten Lizenz und können von TeamUltim mit angemessener Vorankündigung geändert werden, sofern solche Änderungen nicht aus Sicherheitsgründen, rechtlichen Gründen oder technischen Gründen erforderlich sind.
5.2. Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Dateien, Dokumente, Bilder, Texte und sonstigen Inhalte, die durch den Kunden, seine Administratoren, Mitarbeiter, Nutzer oder sonstige berechtigte Personen über die Funktion „Gemeinsame Dokumente“ hochgeladen, gespeichert, geteilt oder anderweitig zugänglich gemacht werden. Dies umfasst insbesondere die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit und Angemessenheit dieser Inhalte.
5.3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass hochgeladene oder geteilte Dateien nicht gegen geltendes Recht, Rechte Dritter oder diese AGB verstoßen. Insbesondere darf der Kunde keine Inhalte hochladen, speichern oder teilen, die rechtswidrig, rechtsverletzend, verleumderisch, diskriminierend, bedrohlich, schädlich, obszön, mit Schadsoftware infiziert, irreführend oder aus sonstigen Gründen für eine geschäftliche Nutzung ungeeignet sind. Der Kunde hat außerdem sicherzustellen, dass er über alle erforderlichen Rechte, Genehmigungen und Rechtsgrundlagen verfügt, um die jeweiligen Dateien hochzuladen, zu speichern, zu verarbeiten und zu teilen, einschließlich etwaiger darin enthaltener personenbezogener Daten.
5.4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Zugriffsrechte auf Gemeinsame Dokumente korrekt zu vergeben und sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugriff auf Dateien erhalten. TeamUltim stellt technische Zugriffskontrollen entsprechend dem Funktionsumfang der Software bereit; der Kunde bleibt jedoch für die interne Nutzung dieser Zugriffskontrollen verantwortlich, einschließlich der Auswahl von Nutzern, Mitarbeitern, Standorten, Tags, Berechtigungen und sonstigen Freigabeeinstellungen.
5.5. Dateien können über temporäre, signierte URLs oder vergleichbare technische Verfahren zugänglich gemacht werden. Solche URLs dienen dazu, den Zugriff auf berechtigte Nutzer zu beschränken, und laufen nach einem festgelegten Zeitraum ab. Dem Kunden ist jedoch bekannt, dass eine Person mit Zugriff auf eine solche URL diese technisch an Dritte weiterleiten kann, bevor die URL abläuft. Der Kunde ist daher dafür verantwortlich, seine Nutzer anzuweisen, solche URLs nicht an unberechtigte Personen zu kopieren, weiterzuleiten, zu veröffentlichen oder anderweitig offenzulegen. TeamUltim haftet nicht für unberechtigte Zugriffe, die dadurch entstehen, dass der Kunde, seine Nutzer oder sonstige berechtigte Personen solche URLs, Zugangsdaten oder Zugriffsrechte teilen, weiterleiten, veröffentlichen, unsachgemäß handhaben oder nicht ausreichend schützen.
5.6. Die Funktion „Gemeinsame Dokumente“ ist nicht als rechtskonformes Archiv, langfristiges Backup-System oder Dokumentenmanagementsystem für Dokumente bestimmt, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, eigenständige Sicherungskopien aufzubewahren und gesetzliche, steuerliche, arbeitsrechtliche, branchenspezifische oder vertragliche Aufbewahrungspflichten einzuhalten.
5.7. TeamUltim ist nicht verpflichtet, hochgeladene Dateien proaktiv zu überwachen. TeamUltim kann jedoch Dateien prüfen, den Zugriff auf sie beschränken, sie löschen oder sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass sie gegen geltendes Recht, Rechte Dritter, diese AGB, technische Sicherheitsanforderungen oder den Vertragszweck der Software verstoßen. Dies gilt insbesondere für Dateien, die Schadsoftware, rechtswidrige Inhalte, übermäßige oder missbräuchliche Daten oder Inhalte enthalten können, die TeamUltim oder Dritte rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Risiken aussetzen können.
5.8. Der Kunde stellt TeamUltim von allen Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten und angemessenen Rechtsverfolgungskosten frei, die aus oder im Zusammenhang mit Dateien entstehen, die durch den Kunden, seine Administratoren, Mitarbeiter, Nutzer oder sonstige berechtigte Personen hochgeladen, gespeichert, geteilt oder anderweitig zugänglich gemacht werden, es sei denn, der Kunde hat den zugrunde liegenden Verstoß nicht zu vertreten.
5.9. TeamUltim kann Fair-Use-, Speicher- und Bandbreitenbeschränkungen auf die Funktion „Gemeinsame Dokumente“ anwenden, um die Stabilität, Verfügbarkeit und Sicherheit der Software zu schützen. Wenn der Kunde das geltende Speicherkontingent überschreitet oder die Funktion in missbräuchlicher, übermäßiger oder technisch schädlicher Weise nutzt, kann TeamUltim Uploads, Downloads oder Freigabefunktionen einschränken, bis das Problem behoben wurde.
Bei Verstoß des Kunden gegen diese Nutzungsbedingungen ist TeamUltim berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche, die sich aus diesem Verstoß ergeben, behält sich TeamUltim gegen den Kunden vor.
7.1. TeamUltim bietet eine kostenlose und befristete Testphase sowie ein Gratis-Konto und ein Premium-Konto, wobei weitere Module bzw. Lizenzen zusätzlich gebucht werden können. 7.2. Die Kosten fallen erst dann an, wenn der Kunde die Daten zum Zahlungsmittel angegeben und eine kostenpflichtige Lizenz ausgewählt hat. Die kostenpflichtigen Verträge werden automatisch um dieselbe Periode und zu demselben Preis verlängert, solange der Kunde es nicht ausdrücklich gekündigt hat.
7.3. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten per Kreditkarte zu begleichen. Sofern es dem Kunden angeboten wird, wird auch die Einziehung der Kosten seitens der TeamUltim mithilfe eines SEPA Lastschriftverfahrens ermöglicht.
7.4. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit zum Vertragsende mit einer E-Mail an TeamUltim (siehe Impressum) oder in Schriftform (siehe Impressum) den Vertrag zu kündigen. Ein besonderer Button oder ähnliches wird von TeamUltim nicht zur Verfügung gestellt und der Kunde stimmt dem bei Eingehung des Vertrages zu.
7.5. TeamUltim ist berechtigt, zum Vertragsende per E-Mail zu kündigen. Im Falle eines Gratiskontos ist TeamUltim eine Kündigung mit einer Frist von einem Monat möglich.
7.6. TeamUltim ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insb. bei schwerwiegenden Verfehlungen des Kunden sowie bei einer Nicht-Zahlung, die per E-Mail gemeldet und vom Kunden in vernünftiger, den Umständen angemessener Zeit nicht korrigiert wurde.
TeamUltim verpflichtet den Kunden dazu, unverzüglich die auftretenden Mängel am Service zu rügen und in erläuternder Form dergestalt an TeamUltim zu übermitteln, dass auf dieser Grundlage für TeamUltim eine unverzügliche Beseitigung des Fehlers im System möglich ist.
6.1. TeamUltim haftet nur für solche Schäden durch das System, die auf nachgewiesenem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit basieren im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
6.2. Für Personenschäden haftet TeamUltim auch für leichte Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. In diesen Fällen begrenzt sich die Haftung von TeamUltim auf 500.00 €.
6.3. Diese Regelungen (6.1. und 6.2.) zur Haftung gelten auch bei Ansprüchen gegen Mitarbeiter und Beauftragte von TeamUltim.
6.4. TeamUltim haftet nicht für Schäden, Verluste, unberechtigte Zugriffe oder Ansprüche Dritter, die aus Dateien, Dokumenten oder sonstigen Inhalten resultieren, die durch den Kunden, seine Administratoren, Mitarbeiter, Nutzer oder sonstige berechtigte Personen hochgeladen, gespeichert, geteilt oder zugänglich gemacht werden, es sei denn, solche Schäden wurden durch TeamUltim vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Dies gilt auch für unberechtigte Zugriffe, die aus der Weiterleitung, Veröffentlichung oder unsachgemäßen Handhabung temporärer signierter URLs, Zugangsdaten oder Freigabeberechtigungen durch Personen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden entstehe
7.1. TeamUltim und seine Kunden verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertragsverhältnisses und des vorvertraglichen Rahmens gewonnenen Erkenntnisse – insb. technische & wirtschaftliche Daten – geheim zu halten und ausschließlich für Vertragszwecke zu verwenden.
7.2. Die Regelung des 7.1. gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen.
7.3. Im Falle von Kundendienst-Hilfen bei Problemen des Kunden kann es unter Umständen erforderlich werden, auf Datenbestände des Kunden zurückzugreifen. Ein solcher Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Unterstützungsmaßnahme limitiert und dabei anfallende Daten werden, sofern diese nicht für die Vertragsabwicklung erforderlich sind, seitens TeamUltim und des Kunden unverzüglich gelöscht.
8.1. Der Erfüllungsort ist 60325 Frankfurt, wo sich auch der Gerichtsstand für beide Vertragsparteien befindet. Es gilt ausschließlich das nationale Recht Deutschlands. 8.2. Der Vertrag, dessen Ergänzungen, Modifizierungen oder sonstigen Änderungen sowie auch Änderungen der Form bedürfen der Schriftform. Dies betrifft auch diese Regelung.
8.3. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung des Vertrags oder einer entsprechenden Vertragslücke, berührt dies die Gültigkeit des Vertrags im Übrigen nicht. TeamUltim und dessen Kunden verpflichten sich ausdrücklich, eine unwirksame Regelung des Vertrages durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Stand: Mai 2026