Arbeitszeitgesetz im Einzelhandel: Ruhezeiten und Dienstplan

Arbeitszeitgesetz im Einzelhandel: Ruhezeiten und Dienstplan

Das deutsche Arbeitszeitgesetz (ArbZG) stellt sicher, dass Beschäftigte angemessene Arbeitszeiten und Erholungsphasen haben. Gerade im Einzelhandel, wo Schichtarbeit, Wochenenddienste und spontane Ausfälle an der Tagesordnung sind, stellt die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben eine echte Herausforderung dar.

In diesem Artikel erklären wir, was Filialleiter und Personalplaner beachten müssen – und wie digitale Tools helfen, rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Was regelt das Arbeitszeitgesetz?

Das ArbZG legt unter anderem fest:

  • Maximale tägliche Arbeitszeit: 8 Stunden, erweiterbar auf bis zu 10 Stunden, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten 8 Stunden nicht überschreitet.
  • Ruhepausen: Ab 6 Stunden Arbeitszeit mindestens 30 Minuten Pause, ab 9 Stunden mindestens 45 Minuten. -Ruhezeiten: Mindestens 11 Stunden ununterbrochene Ruhe zwischen zwei Arbeitstagen.
  • Sonn- und Feiertagsruhe: Grundsätzlich frei, Ausnahmen für den Einzelhandel in touristischen Regionen möglich.
TeamUltim: Compliance einfach gemacht

Häufige Fehler in der Praxis

  1. Ruhezeiten werden übersehenBesonders bei Spät- und Frühschichten werden die 11 Stunden Ruhe oft nicht eingehalten. Beispiel: Schichtende um 22 Uhr, nächste Schichtstart um 7 Uhr = zu kurze Ruhezeit.
  2. Fehlende PausenIn hektischen Phasen werden Pausen oft vergessen oder nicht richtig dokumentiert. Das ist nicht nur gesetzlich problematisch, sondern senkt auch die Leistungsfähigkeit.
  3. Überstunden ohne AusgleichÜber die maximal zulässigen Arbeitszeiten hinausgehende Stunden dürfen nicht dauerhaft ohne Ausgleich bleiben. Viele Planer übersehen dies mangels Übersicht.

„Wir haben oft erst am Monatsende gemerkt, dass jemand über die erlaubten Stunden hinaus gearbeitet hat.“
– Marktleiter einer Supermarktkette

Mythos vs. Fakt
Mythos: „Wenn der Mitarbeitende freiwillig länger arbeitet, ist das schon okay.“
Fakt: Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Arbeitszeitvorgaben sicherzustellen – auch bei freiwilligem Einsatz.

Digitale Lösungen: Compliance einfach gemacht

  • Automatische Prüfungen: Die Software meldet Verstöße direkt bei der Planung.
  • Ruhezeiten-Check: Warnung, wenn Ruhezeiten nicht eingehalten werden.
  • Arbeitszeitübersichten: Transparente Darstellung geplanter und geleisteter Stunden.
  • Integration mit mobilen Apps: Mitarbeitende sehen ihre Stunden selbst und bleiben informiert.

Fallbeispiel:
Eine große Drogeriekette reduzierte nach Einführung eines digitalen Planungstools ihre Arbeitszeitverstöße um 90 %. Marktleiter erhalten nun automatische Hinweise, wenn Schichten gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen, und können rechtzeitig gegensteuern.

Tipps für Filialleiter

  • Planen Sie Früh- und Spätschichten so, dass ausreichend Ruhezeit bleibt.
  • Dokumentieren Sie Pausen systematisch – am besten digital.
  • Nutzen Sie Berichte, um Überstunden frühzeitig zu erkennen und auszugleichen.

Fazit: Gesetzeskonform und entspannt planen

Wer das Arbeitszeitgesetz im Blick behält, schützt nicht nur das Unternehmen vor Bußgeldern, sondern sorgt auch für zufriedenere und gesündere Mitarbeitende. Digitale Tools wie TeamUltim machen es einfach, rechtliche Vorgaben direkt in die Planung zu integrieren.

Erfahren Sie hier, wie wir Einzelhandelsunternehmen unterstützen.

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